Berufe A-Z - Stuckateur (m/w/d)

Du bist kreativ und hast Sinn für Kunst? Dann erfüllst du schon zwei wichtige Voraussetzungen für den Beruf des Stuckateurs. Ob als Kunsthandwerker oder Trockenbaumonteur - Stuckateure verleihen Gebäuden und Räumen eine individuelle und unverwechselbare Note.Als Stuckateur bearbeitest du mit Hilfe traditioneller und moderner Techniken Innenwände und -decken, Fußböden und komplette Fassaden. Es gibt also kaum ein Bauteil, an dem du nicht tätig wirst - so wird Vielseitigkeit zum Beruf.

Als Stuckateur beherrschst du das gesamte Leistungsspektrum der Herstellung und Sanierung von Innen- und Außenputz sowie nahezu alle Tätigkeiten des traditionellen und modernen Innenausbaus, insbesondere des Trockenbaus. Außerdem trägst du mit der Ausführung von Wärmedämmverbundsystemen sowie der Dämmung von Wänden, Dächern und Kellerdecken entscheidend zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz bei.


Sinn für künstlerische Stilelemente


Moderne Bautechnik und umweltfreundliche neue Materialien erleichtern dir in einigen Bereichen die Arbeit und helfen, die vielseitigen Aufgaben in diesem attraktiven Beruf zu lösen. Mit deinem Sinn für künstlerische Stilelemente am Bau trägst du darüber hinaus große Verantwortung im Bereich der Restaurierung alter und erhaltenswerter Bausubstanz und Denkmäler.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!