Berufe A-Z - Automobilkaufmann (m/w/d)

Du willst im Beruf gut in die Gänge kommen? Dann ist Automobilkaufmann das Richtige für dich.Im Mittelpunkt deiner Arbeit stehen Automobile als hochwertige technische Produkte. Du bist in den drei Hauptgeschäftsbereichen eines Autohauses tätig. Das sind: Service, Teile und Zubehör, Neu- und Gebrauchtwagen sowie Finanzdienstleistungen. Du verbindest in deinem Beruf kaufmännische Kompetenzen mit technischem Produkt- und Bedienungs-Know-how. Darüber hinaus hast du sehr viel Kundenkontakt und erledigst auch zahlreiche kaufmännische Tätigkeiten.

Finanzdienstleistungen und technische Zusammenhänge


Der Beruf des Automobilkaufmanns ist im Wesentlichen durch zwei Schwerpunkte geprägt: die betriebsspezifische Arbeitsorganisation, Information, Kommunikation und Kontrolle zum einen sowie alle Tätigkeiten in den Bereichen Markt und Vertrieb beziehungsweise Finanz- und Servicedienstleistungen zum anderen.

Bei Automobilkaufleuten sind Verständnis und Interesse für technische Zusammenhänge besonders wichtig. Du solltest in Zusammenhängen denken und Bereitschaft zur Teamarbeit mitbringen. Das sind wichtige Voraussetzungen für erfolgreiches Arbeiten in den verschiedenen Geschäftsbereichen. Wenn du sie erfüllst, kann dich auf dem Weg zum Automobilkaufmann niemand ausbremsen.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:895,00 €
2. Lehrjahr:925,00 €
3. Lehrjahr:975,00 €
Gültig ab: 01.12.2023, Tarif

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Für die Aktualität der hier genannten Tarife kann keine Gewähr übernommen werden. Die Handwerkskammer
Dresden ist kein Verhandlungspartner in den jeweiligen Tarifverträgen. Die Angemessenheit der Vergütung
richtet sich nach §17 BBiG (Berufsbildungsgesetz).

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!

Telefon: 0351 4640-987

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