Berufe A-Z - Dachdecker (m/w/d)

Turm oder Flach, Mönch- oder Nonnenziegel-Deckung - Dach ist nicht gleich Dach. Die schützende Funktion und damit verbundene Energieeinsparungen sind genauso wichtig wie eine attraktive Optik. Deine Aufgaben als Dachdecker sind deshalb sehr vielfältig.Ob Dachziegel, Dachschiefer oder ein anderes Material, das gerade im Trend liegt - du musst in stilistischen Fragen genau so sicher sein wie in der Praxis des Klebens oder Schneidens. Du führst an der frischen Luft eine Vielzahl von Arbeiten am Haus aus - vom Fundament bis zum Dach. Deshalb musst du dich mit "vorgehängten Fassaden" genauso auskennen wie mit "drückendem Wasser".

Eigenverantwortlich und teamfähig


Im Sommer sorgt eine gute Wärmedämmung für angenehme Temperaturen in der Wohnung, selbst wenn das Thermometer draußen die 30 Grad erreicht. Und im Winter spart der Hausbesitzer durch deine Arbeit jede Menge Heizkosten. Damit nicht genug: Dein Dach kann nicht nur Energie einsparen - sondern auch erzeugen. Solarzellen auf dem Dach können Strom produzieren oder Wasser für den Haushalt erwärmen. Der Beruf des Dachdeckers ist offensichtlich genau richtig für Leute, die hoch hinaus wollen sowie eigenverantwortlich und gern im Team arbeiten.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:860,00 €
2. Lehrjahr:1040,00 €
3. Lehrjahr:1320,00 €
Gültig ab: 01.10.2023, Empfehlung

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Für die Aktualität der hier genannten Tarife kann keine Gewähr übernommen werden. Die Handwerkskammer
Dresden ist kein Verhandlungspartner in den jeweiligen Tarifverträgen. Die Angemessenheit der Vergütung
richtet sich nach §17 BBiG (Berufsbildungsgesetz).

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!