Berufe A-Z - Fahrzeuglackierer (m/w/d)

Vielleicht knallrot? Oder sogar quietschgrün? Unabhängig von persönlichen Vorlieben gilt: Wenn Du Farbe in deine Arbeitswelt bringen möchtest, dann ist Fahrzeuglackierer genau das Richtige für dich.Du schützt und veredelst in diesem Beruf die Karosserien und Oberflächen von Fahrzeugen - vom Motorrad bis hin zum Flugzeug. Zudem beseitigst du Unfallschäden, pflegst Lackoberflächen und stellst den Korrosionsschutz wieder her. Dabei ist die fachgerechte Ausführung mit umweltverträglichen Farben und Lacken wichtig. Mit modernster Werkstatttechnik und Lackieranlagen sorgst du also für Topqualität bei der Reparatur und der Lackierung von Fahrzeugen aller Art.

Zu deinen Aufgaben gehört es, Karosserien fantasievoll zu gestalten und Airbrush-Techniken anzuwenden. Dein Einsatzgebiet reicht dabei von der dezenten Farbabstufung bei Fahrzeugen bis hin zu werbewirksam aufgemachten Firmenfahrzeugen mit Schriftdesign dank Computertechnik.

Mit Kreativität und Know-how


Bei deinen Aufgaben sind Kreativität und technisches Know-how gefragt. Denn mit diesen Eigenschaften bearbeitest und gestaltest du Karosserieflächen und Tuningbauteile nach allen Regeln der Kunst - und verwandelst Serienmodelle in unverwechselbare Einzelstücke. Bei der interessanten und kreativen Tätigkeit kannst du deine Ideen einbringen. Zudem stehen dir Aufstiegsmöglichkeiten zum Werkstattleiter und Meister offen. In der Summe sind das rosige Aussichten.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:800,00 €
2. Lehrjahr:885,00 €
3. Lehrjahr:1050,00 €
Gültig ab: 01.08.2024, Empfehlung

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Für die Aktualität der hier genannten Tarife kann keine Gewähr übernommen werden. Die Handwerkskammer
Dresden ist kein Verhandlungspartner in den jeweiligen Tarifverträgen. Die Angemessenheit der Vergütung
richtet sich nach §17 BBiG (Berufsbildungsgesetz).

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!

Telefon: 0351 4640-987

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