Berufe A-Z - Fliesen-, Platten- und Mosaikleger (m/w/d)

Von Fliesen in allen Farben und Formen bis hin zu ausgefeilten Mosaiken - die Arbeit des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers ist so vielfältig wie das Material, das er verwendet. Du gestaltest Wand- und Bodenflächen innerhalb und außerhalb von Gebäuden - zum Beispiel mit keramischen Boden- und Wandbelägen, Natursteinen oder Betonwerksteinplatten. Du schaffst mit den Belägen eine freundliche und individuelle Umgebung. In Schwimmbädern und Krankenhäusern sind die Fliesen, Platten und Mosaike darüber hinaus eine wichtige Voraussetzung für Sauberkeit und Hygiene.Vor dem Verlegen musst du zunächst berechnen, wie viele Fliesen für die jeweilige Verlegetechnik benötigt werden. Dabei muss der Verleger alle Ecken, Nischen und Vorsprünge entsprechend berücksichtigen. Dann erst geht die eigentliche Handarbeit los: Du stellst Ansetz- oder Verlegemörtel her, der eine feste Verbindung zum Untergrund schafft. Nun folgt der Einsatz von Schneidegeräten, Trocken- und Nassschneide- sowie Abfass- und Abkantmaschinen, die für eine saubere Maßarbeit notwendig sind.

Darauf musst du dich festlegen


Für diesen Beruf brauchst du eine Reihe von Fähigkeiten und Fertigkeiten: Die Farbenlehre und Gestaltung musst du genauso beherrschen wie Tätigkeiten im Wärme-, Schall- und Feuchteschutz. Auch solltest du in den verschiedenen Verlegemethoden sowie im Umgang mit Estrichen und Unterputzen sicher sein.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:880,00 €
2. Lehrjahr:1095,00 €
3. Lehrjahr:1305,00 €
Gültig ab: 01.04.2023, Empfehlung

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Für die Aktualität der hier genannten Tarife kann keine Gewähr übernommen werden. Die Handwerkskammer
Dresden ist kein Verhandlungspartner in den jeweiligen Tarifverträgen. Die Angemessenheit der Vergütung
richtet sich nach §17 BBiG (Berufsbildungsgesetz).

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!

Telefon: 0351 4640-987

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