Berufe A-Z - Friseur (m/w/d)

Wenn es gilt, die Persönlichkeit modisch in Szene zu setzen, dann ist vor allem eine tolle Frisur gefragt. Ob Multicoloureffekt, Modern Shortcut oder Retro-Style - im Salon kreierst du, was gerade en vogue ist und was der Kunde wünscht. Friseure sind die Profis für "Colour, Cut and Style". Im Salon gibt es deshalb immer Abwechslung.Mit viel Gespür und Einfühlungsvermögen berätst du deine Kunden, um die perfekte Frisur für sie zu finden. Über die Umsetzung deiner Ideen musst du dir nach der Ausbildung keine grauen Haare wachsen lassen. Ob schneiden, kolorieren, föhnen, hochstecken, Locken formen oder glätten - mit deinem handwerklichen Geschick verwandelst du Haare in Kunstwerke. Du gestaltest aber nicht nur Frisuren, auch Make-ups, Nail-Designs und Wellness-Angebote gehören zu deinem abwechslungsreichen Arbeitstag. Der beginnt mit dem freundlichen Empfang der Kunden, denn die sollen sich bei dir wohlfühlen. Dazu gehört natürlich auch, dass du die anspruchsvollsten Wünsche auf hohem Niveau und in bester Qualität erfüllst - zum Beispiel, wenn es um effektvolle Farbspiele, extravagante Hochsteckfrisuren für festliche Anlässe oder Haarverlängerungen geht.

Von Salon bis Filmset


Um ein guter Friseur zu werden, musst du vor allem ein sicheres Händchen beim Schneiden und ein Faible für die vielen Trends haben sowie kommunikativ sein.

Deine Einsatzorte können ganz unterschiedlich sein - du kannst überall dort arbeiten, wo es um Schönheit und Pflege geht.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €
Gültig ab: 01.01.2024, Empfehlung

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Für die Aktualität der hier genannten Tarife kann keine Gewähr übernommen werden. Die Handwerkskammer
Dresden ist kein Verhandlungspartner in den jeweiligen Tarifverträgen. Die Angemessenheit der Vergütung
richtet sich nach §17 BBiG (Berufsbildungsgesetz).

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!

Telefon: 0351 4640-987

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