Berufe A-Z - Gebäudereiniger (m/w/d)
Als Gebäudereiniger sorgst du dafür, dass Gebäude - vom kleinen Häuschen bis hin zum Wolkenkratzer - blitzblank werden und lange schön anzusehen sind, von innen und von außen. Mit schlichtem Saubermachen ist es jedoch bei diesem sehr abwechslungsreichen Beruf nicht getan.Deine Kunden erwarten von dir fundierte Kenntnisse der verschiedenen Reinigungsmittel und Materialien wie etwa Stein, Holz und Metall, denn jede Oberfläche will mit dem richtigen Produkt behandelt werden. Reinigungsmittel setzt du natürlich richtig dosiert und umweltschonend ein. Auch technisches und physikalisches Wissen ist wichtig sowie Freude am Umgang mit Menschen. Du sorgst nicht nur für hygienisch saubere Aufenthaltsorte, sondern auch für die Werterhaltung von Gebäuden jeder Art, beispielsweise durch die Reinigung von Fassaden und die Pflege von hochwertigen Bodenbelägen. Du arbeitest meist im Team und verwendest für deine Arbeit moderne Hochleistungsmaschinen. Für dich gibt es immer wieder neue Aufgaben und wechselnde Einsatzorte: Krankenhäuser, Großraumbüros, Warenhäuser sowie historische Bauwerke.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 900,00 € |
2. Lehrjahr: | 1035,00 € |
3. Lehrjahr: | 1200,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Für die Aktualität der hier genannten Tarife kann keine Gewähr übernommen werden. Die Handwerkskammer Dresden ist kein Verhandlungspartner in den jeweiligen Tarifverträgen. Die Angemessenheit der Vergütung richtet sich nach §17 BBiG (Berufsbildungsgesetz).
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
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