Berufe A-Z - Gerüstbauer (m/w/d)

Nein, es ist nicht alles nur Fassade. Deine Gerüste ermöglichen erst den Bau an Einfamilienhäusern, bei Arbeiten an Hochhäusern, Kirchen oder Industriebauwerken. Auch im Eventbereich werden verschiedenste Gerüstkonstruktionen wie z. B. Tribünen benötigt. Die wichtigsten Vorrausetzungen, die du mitbringen musst, sind auf den ersten Blick ersichtlich: Du solltest schwindelfrei und wetterfest sein.Aber das reicht noch nicht aus. Du musst die unterschiedlichen Gerüstsysteme kennen und aufbauen können. Denn die Anforderungen an ein Gerüst sind vielfältig. Ob im Hochbau oder in der industriellen Fertigung - zum Beispiel im Schiffbau - jede Einrüstung ist "maßgeschneidert".

Sicheres Händchen, Augenmaß und Theoriewissen


Das verlangt von dir als Gerüstbauer eine sichere Hand sowie Augenmaß und räumliches Vorstellungsvermögen. Dazu kommt noch ein gewisses Maß an Theorie, um Pläne und Zeichnungen zu verstehen. Vor allem mit Angaben zur Tragfähigkeit solltest du etwas anfangen können. Denn Gerüste dienen als Plattform für alle erdenklichen Arbeiten rund ums Gebäude und sollen größtmögliche Sicherheit gewährleisten.

Um für deinen Job gut gerüstet zu sein, musst du die Sicherheitsvorschriften verinnerlicht haben und auch wissen, wie sie in der Praxis umgesetzt werden. Das gilt für den Auf- und Abbau sowie den Transport und die Lagerung von Gerüstteilen aus Metall oder Holz.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:1050,00 €
2. Lehrjahr:1245,00 €
3. Lehrjahr:1515,00 €
Gültig ab: 01.10.2023, Empfehlung

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!

Telefon: 0351 4640-987

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