Berufe A-Z - Goldschmied (m/w/d)
Echt edel, dieser Beruf. Denn als Goldschmied beschäftigst du dich in deiner Arbeit mit Schmuckstücken. Aus Edelmetall und Edelsteinen schaffst du auch deine eigenen Kreationen.Es gibt kaum jemanden, der nicht in den Bann edler Schmuckstücke mit ihrem faszinierenden Glanz gezogen wird. Viele Menschen tragen die Kreationen, um Stil zu zeigen, Individualität auszudrücken oder um bewundernde Blicke einzuheimsen.
Du als Goldschmied machst das möglich und kannst bei deiner Arbeit eigene Ideen in die Tat umsetzen - mit Fingerspitzengefühl vom Entwurf bis zur Fertigung. Dafür solltest du mit den Grundlagen der Metallbearbeitung vertraut sein und Kenntnisse über Werkstoffe und Edelsteine sowie zeichnerisches Talent mitbringen.
Restaurieren, umarbeiten und pflegen
Jedes Schmuckstück ist Ausdruck von Persönlichkeit, Kreativität und deiner handwerklichen Kunstfertigkeit. Dabei geht es nicht nur um die Optik. Denn du erhältst mit deiner Arbeit auch den Wert von Gegenständen. Das Restaurieren, Umarbeiten und Pflegen von Schmuckstücken und sakralen Gegenständen sorgen dafür.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 649,00 € |
2. Lehrjahr: | 766,00 € |
3. Lehrjahr: | 876,00 € |
4. Lehrjahr: | 909,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Wir beraten euch gerne!
Telefon: 0351 4640-987