Berufe A-Z - Informationselektroniker (m/w/d)
Nicht nur beim Rap kommt es auf den "flow" an. Auch wenn es um Informationen geht, ist der richtige Fluss von Bedeutung. An diesem Punkt kommst du als Informationselektroniker ins Spiel.In deinem Beruf befasst du dich mit informationstechnischen Systemen im professionellen und im privaten Bereich sowie mit dem Massenkommunikationsmittel Rundfunk und der Unterhaltungselektronik. Auch Telekommunikations- und Funkanlagen zur Individualkommunikation mittels Bild, Ton und sonstiger Daten spielen eine Rolle. Je nach Neigung kannst du dich zwischen den Schwerpunkten Bürosystemtechnik und Geräte- und Systemtechnik entscheiden.
Bei PC oder Mac, Workstation oder Netzwerk, Windows oder Linux kann niemand allumfassend über jede Hard- und Software, jedes Betriebssystem und jede Anwendung Bescheid wissen. Deine tägliche Herausforderung ist es, die gängigsten Systeme zu installieren, IT-Sicherheit zu gewährleisten und die EDV-Anlage an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Abgerundet wird dein Arbeitsgebiet durch den Umgang mit Bürokommunikationsanlagen und Spezialgebiete wie Kopiergeräte jeder Größenordnung.
Tempo und Vielfalt
Deine Dienste werden gut gebraucht, denn in jeder Arztpraxis, in jeder Anwaltskanzlei und in jedem Kleinbetrieb besteht Bedarf an einer passenden Kommunikationslösung und einem kleinen EDV-Netzwerk.
Und: Das Zusammenwachsen der Informations- und der Kommunikationstechnik führt früher oder später zu neuen Multimediasystemen und zum "intelligenten Haus". Das Tempo der Innovationen und die Vielfalt der Dienste, denen die Fantasie keine Grenzen setzt, lassen sicher keine Langeweile aufkommen.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
42 Monate
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: | 800,00 € |
2. Lehrjahr: | 850,00 € |
3. Lehrjahr: | 900,00 € |
4. Lehrjahr: | 950,00 € |
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.
Wir beraten euch gerne!
Telefon: 0351 4640-987