Berufe A-Z - Kaufmann für Büromanagement (m/w/d)

Ob im kaufmännischen Bereich eines Betriebs oder im öffentlichen Dienst viele Tätigkeiten prägen deinen Arbeitsalltag: Du kannst mühelos am Computer arbeiten und bist fit im Umgang mit dem Internet. Um Termine zu planen oder Arbeitsabläufe zu organisieren, nutzt du die moderne Bürotechnik. Zudem bist du mit der Kundenbetreuung und der Personalplanung vertraut. Auch beim Briefeschreiben oder bei der reibungslosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs bist du selbständig im Einsatz. Und im Bereich Öffentlichkeitsarbeit organisierst du auch unter Zeitdruck Tagungen, Seminare, Reisen und Besprechungen. Vor allem aber kennst du dich aus mit Zahlen und Fakten über den aktuellen Stand der Dinge. Du hast den Überblick über Einnahmen, Ausgaben, Produktionskosten, Löhne und Gehälter. Die Erstellung von Statistiken und Rechnungen ist für dich kein Problem.

Mit Herz und Hirn


Dafür solltest du einige Fertigkeiten mitbringen: Du kannst logisch denken und organisierst auch gern. Mit anderen zusammen zu arbeiten und gemeinsam Lösungen zu finden bereitet dir keine Schwierigkeiten. Zudem bist du fit in Sachen Rechtschreibung und hast auch etwas für Zahlen übrig.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €
Gültig ab: 01.01.2024, Empfehlung

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Für die Aktualität der hier genannten Tarife kann keine Gewähr übernommen werden. Die Handwerkskammer
Dresden ist kein Verhandlungspartner in den jeweiligen Tarifverträgen. Die Angemessenheit der Vergütung
richtet sich nach §17 BBiG (Berufsbildungsgesetz).

Bitte richten Sie sich hier nach den Vorgaben aus dem Hauptgewerk Ihres Unternehmens!

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!

Telefon: 0351 4640-987

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