Berufe A-Z - Konditor (m/w/d)

Viele Genießer geben sich gern süßen Verlockungen hin. Als Konditor sorgst du dafür, dass dies möglich wird. Zahlreiche Pralinenspezialitäten, Kuchen, Creme- und Obsttorten sowie Eisspeisen bis hin zu Baumkuchen und anderen Köstlichkeiten: Du stellst sie her. Die Leckereien müssen dabei nicht nur gut schmecken, sondern auch verführerisch aussehen.Erlesene Vielfalt für den feinen Geschmack: Fantasievoll entwirfst du als Konditor schmackhafte Kreationen, die du mit Raffinesse und Engagement selbstständig zubereitest. Zu deiner Angebotspalette zählt natürlich auch Diätgebäck, damit wirklich alle Kunden deine Leckereien genießen können.

Wenn du künstlerisch begabt bist und die vielen Techniken und Rezepte der Herstellung beherrschst, kannst du individuelle Wünsche deiner Kunden erfüllen. Als Konditor verwendest du auch moderne Maschinen, achtest auf Hygiene und hast Spaß daran, im Team zu arbeiten.

Konditoreien, Cafés, Restaurants und Hotels


Damit sich Gäste rundum wohlfühlen, lernst du in deinem Beruf auch, ein persönliches Beratungsgespräch mit Kunden zu führen. Zum Einsatz kommen dein Talent und dein Können vor allem in Konditoreien und Cafés, aber auch in Restaurants oder Hotels. Das Tätigkeitsfeld ist breit gefächert und sehr abwechslungsreich. Dich erwartet also ein wirklich süßes Berufsleben.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €
Gültig ab: 01.01.2024, Empfehlung

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Für die Aktualität der hier genannten Tarife kann keine Gewähr übernommen werden. Die Handwerkskammer
Dresden ist kein Verhandlungspartner in den jeweiligen Tarifverträgen. Die Angemessenheit der Vergütung
richtet sich nach §17 BBiG (Berufsbildungsgesetz).

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!

Telefon: 0351 4640-987

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