Berufe A-Z - Kosmetiker (m/w/d)

Als ausgebildeter Kosmetiker bist du der Experte in Sachen Aussehen und Wohlfühlen. Der Alltagsstress belastet nicht nur die Seele, sondern auch den Körper. Du schenkst deinen Kunden daher ein gepflegtes Äußeres, sorgst für Entspannung und entführst sie in die Wellnesswelt.Um Äußerlichkeiten kümmerst du dich natürlich leidenschaftlich, aber da Schönheit auch von innen kommt, bietest du eine ganzheitliche Beratung an: Ernährung und allgemeine Gesundheit sind dabei ebenfalls wichtige Themen. Mit Fingerspitzengefühl machst du das Beste aus jedem Typ. Du pflegst Haut und Nägel, reinigst die Haut, entfernst unerwünschte Haare, verabreichst Dampfbäder, Masken und Massagen und trägst das passende Make-up auf. Du betreust jeden Kunden individuell: von der auf den Hauttyp abgestimmten Pflege bis hin zur richtigen Lippenstiftfarbe. Für die Beratung in der Kosmetik brauchst du viel Einfühlungsvermögen, schließlich stehst du hautnah mit den Kunden in Kontakt. Je genauer du ihnen zuhörst und je mehr du auf sie eingehst, desto wohler fühlen sie sich unter deinen einfühlsamen Händen. Natürlich weißt du, was gerade in puncto Mode und Beauty angesagt ist - aber du achtest natürlich immer darauf, ob die neuesten Trends deinem jeweiligen Kunden auch stehen.

Kreativ und modebewusst


Du bist im Kosmetikstudio, aber auch in Friseursalons, Parfümerien, Hotels, im Wellnessbereich, in hautärztlichen Praxen und Kureinrichtungen im Einsatz. Wenn du kreativ sowie modebewusst bist und einen guten Draht zu Menschen hast, dann mach diesem Beruf ruhig schöne Augen.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €
Gültig ab: 01.01.2024, Empfehlung

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!

Telefon: 0351 4640-987

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