Berufe A-Z - Kraftfahrzeugmechatroniker (m/w/d)

Es ist eine runde Sache, wenn der Motor rund läuft. Tut er dies nicht, ist das ein Fall für den Kraftfahrzeugmechatroniker. In diesem Beruf beschäftigst du dich aber nicht nur mit dem Motor, sondern auch mit Fahrwerk, Bremsen oder Abgasanlage. Sprich: Du kümmerst dich um Wartung und Reparatur moderner Fahrzeuge, zu deren Ausstattung viel Elektronik gehört.Dabei ist der Umgang mit entsprechend modernen Mess- und Prüfgeräten gefragt, mit denen du die Fehler im System aufspürst. Aber nicht nur das: Trotz aller Computertechnik ist jedes Fahrzeug ein komplexes mechanisches Gebilde, einen Verbrennungsmotor und in Zukunft auch durch einen E-Motor angetrieben wird. Auch hier reparierst und wartest du, denn als Kraftfahrzeugmechatroniker kennst du dich in beiden Bereichen aus. Von der Diagnose und Behebung der Fehler bis hin zur Probefahrt. Ob Pkw, Lkw oder Motorrad: Dieser Beruf wird für Autofreaks bestimmt nicht langweilig.

Die Flotte im Griff


Als Kraftfahrzeugmechatroniker gibt es zahlreiche Einsatzorte für dich: nicht nur in Werkstätten, sondern auch bei Herstellern, Importeuren oder Unternehmen mit eigenem Fuhrpark. Stets arbeitest du gut abgestimmt mit deinen Kunden im Team und sorgst mit handwerklicher Sorgfalt dafür, dass die Kiste läuft und läuft und läuft...


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:895,00 €
2. Lehrjahr:925,00 €
3. Lehrjahr:975,00 €
4. Lehrjahr:1035,00 €
Gültig ab: 01.11.2023, Tarif

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Für die Aktualität der hier genannten Tarife kann keine Gewähr übernommen werden. Die Handwerkskammer
Dresden ist kein Verhandlungspartner in den jeweiligen Tarifverträgen. Die Angemessenheit der Vergütung
richtet sich nach §17 BBiG (Berufsbildungsgesetz).

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!

Telefon: 0351 4640-987

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