Berufe A-Z - Maler und Lackierer (m/w/d)

Dir kann es gar nicht zu bunt werden? Dann fühlst du dich in dem Arbeitsgebiet von Malern und Lackierern sicher heimisch. Dafür sorgt allein schon die Farbe, mit der du Gebäuden innen und außen ein individuelles Aussehen gibst.Der Handwerksberuf bietet drei Fachrichtungen zur Auswahl - da muss jeder Maler Farbe bekennen. Die erste heißt "Gestaltung und Instandhaltung": Wer sich dafür entscheidet, gestaltet Innenräume und Fassaden, verlegt Bodenbeläge und verschönert Wände mit verschiedenen Maltechniken, Tapeten oder Dekorputzen.

Traditionsreich - aber immer noch up to date - kommt die Fachrichtung "Kirchenmalerei und Denkmalpflege" daher. Hier sanierst du wertvolle Fassaden, Wandmalereien und Stuck sowie Einrichtungsgegenstände und Plastiken - manchmal kannst du sogar die althergebrachte Methode des Vergoldens anwenden.

Wer sich für die Fachrichtung "Bauten- und Korrosionsschutz" entscheidet, beschichtet und imprägniert Oberflächen und führt Brandschutzmaßnahmen durch - vorwiegend zur Erhaltung moderner Gebäude aus Beton, Stahl oder Metall.

Know-how und Materialkunde


Doch für diesen Beruf reicht es bei weitem nicht aus, den Pinsel schwingen zu können. Unterschiedliche Maltechniken und Materialkunde gehören zum notwendigen Know-how und Wissen. Maler und Lackierer übernehmen Restaurierungsarbeiten genauso wie Untergrundbehandlungen. Dazu benötigst du eine große Portion Kreativität, Sinn für Ästhetik und hochwertige Ausführung.

Der Malerberuf hat Zukunft: Gesellen im Maler- und Lackiererhandwerk können auch als Vorarbeiter tätig sein. Viele absolvieren später ihre Meisterprüfung. Für Karriere-Typen ist sogar ein Bachelor-Studium drin. Oder du wirst Techniker oder Restaurator im Malerhandwerk - rosige Aussichten also.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr:770,00 €
2. Lehrjahr:850,00 €
3. Lehrjahr:1015,00 €
Gültig ab: 01.08.2023, Empfehlung

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Für die Aktualität der hier genannten Tarife kann keine Gewähr übernommen werden. Die Handwerkskammer
Dresden ist kein Verhandlungspartner in den jeweiligen Tarifverträgen. Die Angemessenheit der Vergütung
richtet sich nach §17 BBiG (Berufsbildungsgesetz).

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!

Telefon: 0351 4640-987

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