Berufe A-Z - Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik (m/w/d)

Räder, Reifen und das gesamte Fahrwerk sind besonders sicherheitsrelevante Fahrzeugteile. Millionen Autofahrer vertrauen dir und deinen Kollegen, da ihr diese Komponenten bestückt, wartet und repariert.Du wählst geeignete Reifen aus und montierst sie. Zudem erneuerst du Laufflächen, schneidest Profile nach, stellst die Spur ein und übernimmst die Endkontrolle. Dein Beruf verlangt ein hohes Maß an Know-how. Das kommt auch der Umwelt zugute. Denn deine professionelle Wartung optimiert den Rollwiderstand und senkt so Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß und mindert damit die Umweltbelastung.

Beruf mit Wahlmöglichkeit


Nach der Grundausbildung kannst du dich im dritten Jahr auf ein Fachgebiet spezialisieren. Wenn du dich für Reifen- und Fahrzeugtechnik entscheidest, lernst du Fahrwerke, Bremsen, Rad-/Reifensystem sowie Abgas- und Klimaanlagen zu warten und instand zu setzen. Du übst auch, wie du die Fahrzeugoptik durch Anbauteile verändern kannst. Im Bereich Vulkanisationstechnik setzt du vor allem Reifen und Schläuche instand, erneuerst Reifen und wartest Fördergurte. Zudem stellst du Gummiauskleidungen und -beläge her oder reparierst sie.

Wenn du Spaß an Autos und Technik hast, dann wartet auf dich ein sehr spezialisiertes und spannendes Tätigkeitsfeld, das beste Zukunftschancen bietet.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!