Berufe A-Z - Mechatroniker (m/w/d)

Mechanik, Elektronik, Steuerungstechnik: Moderne Maschinen und Anlagen sind gespickt mit diesen Technologien. Sie sind miteinander verknüpft und nur ihr einwandfreies Zusammenspiel gewährleistet den gewünschten Output in einem bestimmten Zeitrahmen und zu akzeptablen Kosten. An dieser Stelle kommst du als Mechatroniker ins Spiel. Denn in diesem Beruf bringst du das Wissen aus verschiedenen Bereichen unter einen Hut.Damit die gesamte Technik schnell in Gang gesetzt werden kann, ziehen die Betriebe nicht jeweils einen Experten pro Aufgabengebiet zurate, sondern wenden sich gleich an dich als den Allrounder, der sich in allem auskennt. Du denkst in Zusammenhängen und hast dementsprechend vielschichtige Problemlösungen parat. Clever verbindest du deine Grundkenntnisse in der Materialbearbeitung, im Umformen, Messen und Prüfen, in Pneumatik und Hydraulik und in EDV-Technik zu einem umfassenden Spezialwissen.

Spezialist für komplexe Aufgaben


Dieses macht dich als Mechatroniker zu einem viel gefragten, kompetenten Gesprächspartner, der den Betrieben mit Rat und Tat zur Seite steht - egal, ob bei Aufbau, Einstellung, Inbetriebnahme oder Wartung von Maschinen und Anlagen.

Einfach universell


Für Abwechslung in diesem Beruf sorgen nicht nur die vielfältigen Aufgaben, sondern auch die interessanten Lösungswege, die du mit großem technischem Verständnis bzw. präzisem handwerklichen Geschick entwickelst.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!