Berufe A-Z - Mediengestalter Digital und Print (m/w/d)

Die Früchte deiner Arbeit als Mediengestalter sind ein echter Hingucker. Denn du organisierst, kombinierst und optimierst Daten für die Nutzung in unterschiedlichen Medien. Du überträgst sie zudem elektronisch und erstellst Medienprodukte. Als Mediengestalter arbeitest du mit Schriften und Farben, Grafiken und Bildern. Du nutzt Datenbanken und unterschiedliche Systemplattformen.Das vielfältige Berufsfeld bietet dir einige spannende Bereiche, in denen du tätig sein kannst: In der Fachrichtung "Beratung und Planung" lernst du nicht nur, wie du erfolgreich mit Kunden kommunizierst und ein Marketingziel verfolgst, sondern auch, wie du ein Medienprojekt konzipierst und vorstellst.

In der Fachrichtung "Gestaltung und Technik" lernst du, Produktionsschritte zu planen und Softwaretools einzusetzen. Zudem erfährst du auch, wie du den Produktions-Workflow und Ausgabeprozesse steuerst, Ergebnisse übergibst und Netzwerke verwaltest. Aufbauend auf Kundenvorgaben und eigenen Ideen bearbeitest du Bilder und bist für die Typografie verantwortlich.

In der Fachrichtung "Konzeption und Visualisierung" erfährst du hingegen viel über Kundenbriefing und Auftragsziele, Zielgruppendefinition und kreative Konzeptionserstellung. Darüber hinaus entwickelst du Gestaltungsvarianten und bereitest Medienprodukte präsentationsreif vor.

Gute Zusammenarbeit mit Kunden und Kollegen


Für deine Arbeit als Mediengestalter Digital und Print sind folgende Voraussetzungen hilfreich: Dir sollte die Arbeit im Team liegen und du solltest gut mit Kunden umgehen können sowie Spaß an moderner Technik haben.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!