Berufe A-Z - Sattler (m/w/d)
Um eines vorwegzunehmen: Als moderner Sattler hast du nicht nur mit Pferden zu tun. Du kannst zum Beispiel auch an so manchem Auto herumschrauben. Dabei steht die Verarbeitung von Leder und anderen Werkstoffen im Mittelpunkt.Als Sattler beschäftigst du dich aber auch mit Holz- und Metallbearbeitung. Für deine Arbeit benötigst du einiges an Ausrüstung, unter anderem Näh-, Stanz- und Pressmaschinen und andere Spezialwerkzeuge. In diesem Beruf gibt es drei Spezialisierungen. Wird etwa einem Kunden das Cabrio-Verdeck aufgeschlitzt, dann muss der Autosattler ran. Entweder du flickst die feste Plane oder du fertigst nach Bedarf ein komplett neues Verdeck an. Auch Sitzpolster kannst du für deine Kunden reparieren oder produzieren. Das Aufgabengebiet des Autosattlers umfasst darüber hinaus die Fertigung und Reparatur von Planen und Innenausstattungen für Fahrzeuge aller Art. Du kannst dich aber auch als Sportsattler oder Feintäschner spezialisieren.
Aufsatteln zum Erfolg
Der Sportsattler bringt mit seinen Leistungen und handwerklichen Fertigkeiten nicht nur Pferd und Reiter auf Trab. Er fertigt und richtet eine Vielzahl von Artikeln in seiner Werkstatt: von der Eishockey- bis zur Drachenfliegerausrüstung, von Kleidungsstücken - einschließlich Lederhose - bis hin zu Sportgeräten. Der Kontakt zum Kunden inklusive eines kompetenten Verkaufs- und Beratungsgesprächs sorgt dafür, dass du in diesem Beruf fest im Sattel sitzt.
Alles, was ihr wissen müsst
Ausbildungsdauer
36 Monate
§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:
Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.
Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.
Urlaubsanspruch
Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.