Berufe A-Z - Schornsteinfeger (m/w/d)

Das Bild des rußverschmierten, schwarzen Mannes entspricht längst nicht mehr der Realität - mit Kohle heizen nur noch wenige Haushalte in Deutschland. Trotzdem bringst du als Schornsteinfeger den Menschen Glück. Denn du sorgst für Sicherheit, Sparsamkeit und Umweltfreundlichkeit der Haushalte.Die Arbeit des Schornsteinfegers beschränkt sich längst nicht mehr auf das Kehren eines Ofens oder Schornsteins. Die Beratung der Kunden steht an erster Stelle: Du bist kompetenter und neutraler Ansprechpartner in allen Fragen rund ums Haus. Vor allem im Rahmen des Umweltschutzes, der immer bedeutender wird, kommt dem Schornsteinfeger eine wichtige Rolle zu. Anhand von Messungen an den Feuerungsanlagen stellst du fest, ob die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadstoffausstoß eingehalten werden. Du dokumentierst diese Mess- und Prüfergebnisse für die Eigentümer und die Behörden. Darüberhinaus checkst du, ob Brennstoffe optimal und sicher genutzt werden.

Moderne Technologien und Umgang mit Menschen


Bei regelmäßigen Kontrollen sorgst du dafür, dass Schornsteine, Kamine, Heizungs- und Lüftungsanlagen sauber sind - und dass sie einwandfrei und ordnungsgemäß funktionieren. Treten gefährliche Mängel auf, meldest du sie dem Betreiber oder Eigentümer und überwachst deren Beseitigung.

Der Beruf des Schornsteinfegers ist also auch heute noch brandaktuell und hat interessante Aufgaben zu bieten. Du nutzt moderne Technologien, kommst viel herum, lernst Menschen kennen und trägst aktiv zur Luftreinhaltung bei.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!