Berufe A-Z - Steinmetz und Steinbildhauer (m/w/d)

Dir kann niemand Steine in den Weg legen, wenn du als Steinmetz und Steinbildhauer arbeitest. Vielmehr machst du aus Steinen aller Art Wände, Fußböden und Treppen. Dazu spaltest du, behaust, schleifst oder polierst den Stein - oder modellierst nach einem Modell ein richtiges Kunstwerk. Harter Stein schmückt dann in weichen Formen als Ornament oder Plastik Gebäude und lockert die Atmosphäre auf öffentlichen Plätzen auf. Du kannst dich auf Steinbildhauerei oder auf Steinmetzarbeiten spezialisieren.Maschinen nehmen dem Handwerker harte Arbeit ab - zum Beispiel Schleifautomaten zum Bearbeiten der Oberfläche. Die Einsatzorte sind so vielfältig wie die Steinarten: Werkstätten oder Verkaufsräume der Steinmetzbetriebe, Steinbildhauereien, Bauhütten oder Baustellen. Wer handwerklich begabt ist, gern mit dem Naturprodukt - Naturstein - arbeitet und auch mit Technik umgehen kann, für den ist dieser Beruf genau das Richtige.

Fingerspitzengefühl und Kunstverständnis


Für die Feinheiten der Steinbildhauerei brauchst du das Fingerspitzengefühl der menschlichen Hand - vor allem bei der Restaurierung von Ornamenten und Profilen oder bei der Rekonstruktion historischer Gebäudeteile in der Denkmalpflege. Der Steinmetz und der Steinbildhauer erhalten wertvolle Kulturdenkmäler. Die kunstvollen Arbeiten sind auch bei der Grabmalherstellung sehr gefragt.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!