Berufe A-Z - Straßenbauer (m/w/d)

Das Glück liegt auf der Straße - auch in Zukunft werden Ausbau und Verbesserung der Verkehrswege eine entscheidende Rolle spielen. Denn das umfangreiche, länderübergreifende Netz leistungsfähiger Verkehrsadern ist Voraussetzung für die Mobilität unserer Zeit. Als Straßenbauer bist du daher auch künftig sehr gefragt.Der Straßenbauer muss beim Bau und bei der Instandhaltung vor allem eines im Blick behalten: die hohe Qualität. Denn der Belag muss stärkster Beanspruchung standhalten. Deine Arbeitsgebiete sind neben Straßen im engeren Sinne auch Plätze, Rollbahnen, Bahnsteige und Gleisanlagen. Dort pflasterst, verlegst oder asphaltierst du und nutzt dabei etwa Naturstein, Asphalt oder Beton.

Du bist der Herr über Maschinenmonster


Der Straßenbauer ist mit technischem Gerät aller Art vertraut und ist der Herr über manches wahre "Maschinenmonster", das du für deine Arbeit bedienst. Und du weißt auch, wie man aus bestehenden Straßen etwas Neues schafft - zum Beispiel beim Bau von Fußgängerzonen, in denen mit künstlerischem Verständnis attraktive Pflanzoasen und Ruheplätze angelegt werden.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!