Berufe A-Z - Uhrmacher (m/w/d)

Du suchst einen Beruf, in dem du garantiert am Puls der Zeit bist? Dann könnte Uhrmacher das Richtige für dich sein.Du sorgst bei deiner Arbeit dafür, dass Uhren richtig ticken und den Käufern gefallen. Täglich begegnet dir die Vielfalt der Zeitmessgeräte: von mechanischen Damen- und Herrenarmbanduhren, Chronographen und Chronometern bis hin zu elektronischen und elektrischen Schalt- und Quarzuhren mit integrierten Schaltkreisen. Zu deinen Aufgaben gehört es, sie bei Störungen ganz genau unter die Lupe zu nehmen.

Ein ruhiges Händchen und viel Geduld

Viel Zeit verbringst du als Uhrmacher an deinem Werktisch - dort setzt du selbstständig deine Fertigkeiten in Feinmechanik und Werkstoffbearbeitung in die Tat um. Für Reparatur und Wartung benötigst du umfassendes Know-how im Bereich Elektronik sowie in weiteren Technologien. Zudem solltest du auch eine ruhige Hand und Geduld mitbringen, damit dir die Präzisionsarbeiten an winzig kleinen Rädchen, Spiralen und Hebelchen sowie an empfindlichen Elektronikbauteilen nicht auf den Wecker gehen.Neben der Beschäftigung mit Uhrwerken bietet der Beruf dir auch die Gelegenheit, viele Menschen kennenzulernen - wenn du Aufträge annimmst und deine Kunden kompetent berätst.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

36 Monate

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!