Berufe A-Z - Zahntechniker (m/w/d)

Der Zahn der Zeit nagt am menschlichen Gebiss. Doch auf gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln muss niemand verzichten. Denn du als Zahntechniker fertigst einen individuellen Ersatz für fehlende oder kranke Zähne der Patienten.Du arbeitest eng mit den Zahnärzten zusammen. Sie geben die prothetischen Arbeiten an dich weiter. Damit du die nötigen Arbeitsgrundlagen hast, bekommst du Abdrücke von Zähnen oder Kiefer des Patienten und fachsprachliche Beschreibungen des jeweiligen Auftrags. Dabei kann es sich um kleinere Arbeiten wie Kronen oder Zahnbrücken, oder auch um ein komplettes künstliches Gebiss handeln.

Naturwissenschaftliche Kenntnisse und Gestaltungstalent


Die Anfertigung von Zahnersatz bedarf zahlreicher Arbeitsgänge und fordert von dir sowohl naturwissenschaftliche Kenntnisse als auch gestalterische Fähigkeiten. Außerdem eignest du dir in der Ausbildung Wissen über die Verarbeitung von Gold, Keramik, Kunststoffen, Dentallegierungen und weiteren Materialien an. Als Zahntechniker brauchst du darüber hinaus den Willen zur Präzision, viel Geduld und Ausdauer, manuelle Geschicklichkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein und technisches Interesse. In diesem Beruf ist ein breites technisches und medizin-technisches Wissen gefragt sowie die Bereitschaft, sich immer wieder mit neuen Technologien und Arbeitsmethoden auseinanderzusetzen.


Alles, was ihr wissen müsst

Ausbildungsdauer

42 Monate

Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr:649,00 €
2. Lehrjahr:766,00 €
3. Lehrjahr:876,00 €
4. Lehrjahr:909,00 €
Gültig ab: 01.01.2024, Empfehlung

§ 5 Mehrarbeit/Nachtarbeit des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen:

Mehrarbeit ist für Jugendliche Lehrlinge außer in Notfällen gemäß § 21 Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Die in diesen Fällen zulässige Mehrarbeit ist durch Freizeit auszugleichen.

Mehrarbeit von volljährigen Lehrlingen ist die über die wöchentliche Arbeitszeit (maximal 40 Stunden) hinausgehende Arbeitszeit.

Für die Aktualität der hier genannten Tarife kann keine Gewähr übernommen werden. Die Handwerkskammer
Dresden ist kein Verhandlungspartner in den jeweiligen Tarifverträgen. Die Angemessenheit der Vergütung
richtet sich nach §17 BBiG (Berufsbildungsgesetz).

Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes bzw. nach den gültigen Tarifverträgen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 15 Jahre alt ist.
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist.
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage.

Wir beraten euch gerne!